Werden in einem Unternehmen personenbezogene Daten von mehr als 19 Personen genutzt oder verarbeitet, ist das Unternehmen verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Im personellen Bereich darunter sind sie zur freiwilligen Bestellung gut beraten. Als Anforderungen an den Datenschutzbeauftragten werden eine besondere Fachkunde, Zuverlässigkeit sowie auch IT-Kenntnisse gestellt. Weiterhin sind bestimmte Personen innerhalb des Unternehmens für diese Tätigkeit ausgeschlossen.
Als Konsequenz hieraus …
- Ist die Geschäftsleitung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet.
- Muss der Datenschutzbeauftragte alle Qualifikationen und die entsprechende Zuverlässigkeit haben.
- Darf kein Konflikt zwischen seiner Position im Unternehmen und der Aufgabe des Datenschutzes bestehen.
- Muss ein interner Datenschutzbeauftragter für seine Aufgabe geschult werden und steht nur noch eingeschränkt zur Verfügung.
Mit dem folgenden, kurzen Überblick möchten wir Ihnen einen ersten Einstieg und Überblick in das neue Datenschutzrecht ermöglichen.