Um was geht es bei einer Hinweisgebermeldung?
Eine Hinweisgebermeldung bezieht sich auf das Melden von Missständen oder Fehlverhalten in einer Organisation. Hinweisgeber sind Personen, die Informationen u.a. über illegale Aktivitäten, Korruption oder ethische Verstöße offenlegen. Sie tragen zur Transparenz und Rechenschaftspflicht bei.
Wer kann eine Hinweisgebermeldung abgeben?
Sie haben das Recht, Verstöße zu melden, sofern Sie mit dem betroffenem Unternehmen selbst beruflich in Kontakt stehen oder standen.
Welche Verstöße sind meldefähig?
Über die genannten Meldestellen können Sie Informationen über Verfehlungen und Verstöße im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit weitergeben.
Nicht meldefähig sind Informationen über privates Fehlverhalten, das aber keinen Bezug zur beruflichen Tätigkeit hat.
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) zählt in § 2 die meldefähigen Verstöße auf. Hierzu gehören u.a.
- Alle Straftaten, insb. Betrugs- und Korruptionsdelikte
- Alle Bußgeldtatbestände zum Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit
- Alle Bußgeldtatbestände, zum Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane
Meldefähig sind zusätzlich bestimmte Verstöße gegen:
- Umweltschutzbestimmungen
- Regelungen zur Lebensmittel- und Futtersicherheit
- Tierschutzbestimmungen
- Verbraucherschutzbestimmungen (u.a. bei Zahlungskonten, Finanzdienstleistungen und Preisangaben)
- Datenschutzbestimmungen
- Vorschriften zur Rechnungslegung
- Vergaberechtsregeln
- Bestimmungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
- sexuelle Belästigung bzw. Vorgehen die unter #MeToo fallen
Was passiert nach meiner Meldung?
Innerhalb von 7 Tagen erhalten Sie von uns eine Eingangsbestätigung. Danach prüfen wir unter Beachtung der Vertraulichkeit den Inhalt Ihrer Meldung. Gegebenenfalls bitten wir Sie noch um weitergehende Informationen oder halten Rücksprache mit Ihnen. Dies gilt natürlich nur, sofern Sie uns eine Kontaktmöglichkeit mitgeteilt haben. Danach ergreifen wir angemessene Folgemaßnahmen. Nach spätestens drei Monaten erhalten Sie von uns eine Rückmeldung, in der wir Ihnen den Bearbeitungsstand bzw. das Ergebnis unserer Prüfung mitteilen.
Wie wird meine Identität geschützt?
Ihre Angaben werden streng vertraulich behandelt.
Informationen zu Ihrer Identität werden nur den Mitarbeitern der Meldestelle bekannt. Die Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Meldung verarbeitet. Eine Offenlegung Ihrer Identität gegenüber Dritten, insb. gegenüber Ihrem Vorgesetzten findet nur mit Ihrer vorherigen ausdrücklichen Einwilligung statt.
Auch anonyme Meldungen werden von uns mit derselben Sorgfalt bearbeitet. Es steht Ihnen frei, eine solche anonyme Meldung abzugeben. Bedenken Sie aber bitte dabei, dass es für die Bearbeitung der Meldung sehr nützlich sein kann, wenn wir mit Ihnen Rücksprache halten können. Daher ist es hilfreich, wenn Sie uns eine Kontaktmöglichkeit mitteilen können.
Ihre Meldung wird nach Abschluss des Verfahrens drei Jahre aufbewahrt und danach gelöscht.
Wo kann ich weiterführende Informationen zu Meldemöglichkeiten und dem Thema Hinweisgeberschutz finden?
Die gesetzlichen Regelungen finden sich hauptsächlich im sog. Hinweisgeberschutzgesetz (Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden). Weitere Informationen finden sich u.a. auf den Internetseiten der externen staatlichen Meldestellen.